Staatliche Förderung: Überbrückungshilfe IV | youvee® UVC Luftreiniger
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Incentivi statali

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Alle Informationen zu den Förderprogrammen für mobile Luftreiniger 

Förderprogramme für Schulen & Kindertagesstätten

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Förderprogramme für Unternehmer, Gewerbe & Kultur

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Unternehmer, Gewerbe & Kultur

Überbrückungshilfe IV – bis Ende März 2022

Unternehmen erhalten über die Überbrückungshilfe IV weiterhin die Erstattung von Fixkosten. Zusätzlich zur Fixkostenerstattung erhalten Unternehmen im Rahmen der Überbrückungshilfe IV, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und von Schließungen betroffen sind, einen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss. Insbesondere Unternehmen, die von der Absage von Advents- und Weihnachtsmärkten betroffen sind – etwa Schausteller, Marktleute und private Veranstalter – erhalten eine erweiterte Förderung. Ebenfalls fortgeführt wird die bewährte Neustarthilfe für Soloselbständige. Mit der Neustarthilfe 2022 können Soloselbständige weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum also bis zu 4.500 Euro.

Genauere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Informationen zur Förderung mobiler Luftreiniger in der Überbrückungshilfe IV der Bundesregierung

In den Corona-Überbrückungshilfen IV der Bundesregierung sind mobile Luftfilteranlagen wie der Luftreiniger youvee® als investive Hygienemaßnahmen im Rahmen der betrieblichen Fixkosten bis 31.03.2022 zu maximal 100 % förderfähig. Die förderfähigen Fixkosten sind wie folgt gestaffelt:

Die Überbrückungshilfe IV erstattet einen Anteil in Höhe von

  • bis zu 90 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70 %
  • bis zu 60 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50 % und ≤ 70 %
  • bis zu 40 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 30 % und < 50 %

im Fördermonat im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019.

Antragsberechtigung:

  • Antragsberechtigt sind Betriebe, wenn sie vor dem 30. September 2021 gegründet wurden.
  • Umsatzrückgang muss mindestens 30 % gegenüber dem Vergleichsmonat aus 2019 sein.

Alle weitere Informationen zu Corona-Überbrückungshilfen finden Sie unter Absatz 2.4 Ziffer 7: Überbrückungshilfe Unternehmen - FAQ zur Überbrückungshilfe IV

Schulen & Kindertagesstätte

Informationen allen Förderprogrammen von Bund und Ländern

Baden-Württemberg

  • gefördert werden mobile Raumluftgeräte + CO2 -Sensoren für Räume in Schulen und Kitas mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit
  • 50% Fördermittel

Bayern

  • staatlicher Förderanteil 50%
  • Förderhöchstbetrag pro Raum: 1.750€

Berlin

  • für Anschaffung werden 4,5 Mio. € bereitgestellt

Brandenburg

  • Grundschulen und Kitas mit Räumen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit
  • 6 Mio. € für die Förderung zur Verfügung

Bremen

  • Förderung für mobile Luftreiniger für Räume in Schulen und Kitas, die sich schlecht lüften lassen

Hamburg

  • bis Herbst sollen 10.000 Luftreiniger in Hamburger Schulen stehen für die Unterstützung der dort möglichen Fensterlüftung

Hessen

  • 30 Mio. € zur Verfügung für mobile Raumluftreiniger
  • Antragsberechtigt sind Träger von Einrichtungen, in denen Kinder unter 12 Jahren betreut werden. Dazu zählen allgemeinbildende Schulen, Kindertageseinrichtungen, Horte und Kindertagespflegestellen in öffentlicher und freier Trägerschaft.

Mecklenburg-Vorpommern

  • 60 % der Anschaffungskosten für Luftverbessernde Geräte und CO2 - Messgeräte

Niedersachsen

  • bis zu 80% der Anschaffungskosten von mobilen Luftreinigern (+ CO2 -Ampeln) 
  • Schuljahrgänge 1-6

Nordrhein-Westfalen

  • bis zu 4.000 € pro Gerät + 500 € für Wartung und Betrieb
  • Einrichtungen in denen Kinder unter und über 12 Jahren betreut werden
  • Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit der Kategorie 2

Rheinland-Pfalz

  • unterstützende Maßnahmen zur Raumlufthygiene
  • bis zu 2.000 € pro Gerät

Saarland

  • förderfähig sind alle Räume in Grundschulen und Kitas

Sachsen

  • Förderung für Schulen und Kitas mit Kindern unter 12 Jahren bei Räumen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit
  • Der Fördersatz beträgt 75 Prozent, wobei die Höhe der Zuwendung auf 3.000 Euro je Gerät begrenzt ist.

Sachsen-Anhalt

  • übernimmt bis zu 3.000 € pro Gerät 
  • Installation und Wartung erhalten Schulen pauschal 2.000 € pro Gerät
  • Für schlecht zu belüftende Räume der Kategorie 2, die vom Verein Deutscher Ingenieure e.V. (VDI) veröffentlichte Mindestkriterien erfüllen

Thüringen

  • Landkreise und Städte können eigenverantwortlich planen und beschaffen
  • Die vor Ort zuständigen Gesundheitsämter bestimmen Beschaffung

youvee® - Der revolutionäre Luftreiniger für Ihr Büro

youvee setzt zur Desinfektion virenbelasteter Raumluft in Büros und Meetingräumen mit UV-C Strahlung ein, einer seit langem bewährten Desinfektionsmethode im Medizinsektor. Viren werden eliminiert, anstatt von Filtern zurückgehalten.

Kontakt

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zur Förderfähigkeit von youvee ® haben. Wir beraten Sie gerne.

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