
Staatliche Förderung

Staatliche Förderung
youvee® ist jetzt zu 90% förderfähig
Ab 1. Januar 2021 werden bis zu 90% der Kosten bei der Anschaffung eines youvee® erstattet.
Informationen zur Förderung mobiler Luftreiniger in der Überbrückungshilfe III der Bundesregierung
In den Corona-Überbrückungshilfen III der Bundesregierung sind rückwirkend ab 1. Januar 2021 mobile Luftfilteranlagen wie der Luftreiniger youvee® als investive Hygienemaßnahmen im Rahmen der betrieblichen Fixkosten zu maximal 90% förderfähig. Die förderfähigen Fixkosten sind wie folgt gestaffelt:
Die Überbrückungshilfe III erstattet einen Anteil in Höhe von
- bis zu 90 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70 %
- bis zu 60 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50 % und ≤ 70 %
- bis zu 40 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 30 % und < 50 %
Die Überbrückungshilfe III greift für Unternehmen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 einen Corona-bedingten Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erreicht hatten.
Alle weitere Informationen zu Corona-Überbrückungshilfen finden Sie unter Absatz 2.4 Ziffer 7: Überbrückungshilfe Unternehmen - FAQ zur Überbrückungshilfe III
youvee® - Der revolutionäre Luftreiniger für Ihr Büro
youvee setzt zur Desinfektion virenbelasteter Raumluft in Büros und Meetingräumen mit UV-C Strahlung ein, einer seit langem bewährten Desinfektionsmethode im Medizinsektor. Viren werden eliminiert, anstatt von Filtern zurückgehalten.
Kontakt
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zur Förderfähigkeit von youvee ® haben. Wir beraten Sie gerne.
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